Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen im Bereich Netzanmeldung und Registrierung

NOA Intelligence UG (haftungsbeschränkt) – Stand:

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der NOA Intelligence UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 276848 B, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hendrik Achterberg, Schönhauser Allee 180, 10119 Berlin (nachfolgend „Dienstleister") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber"; Dienstleister und Auftraggeber gemeinsam „Parteien").

2.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Auftraggeber bestätigt mit der Annahme dieser AGB, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3.

Der Dienstleister übernimmt für den Auftraggeber die Erstellung und Einreichung der Netzanmeldung beim zuständigen Netzbetreiber einschließlich Anschlussbegehren und Marktstammdatenregistrierung mit allen erforderlichen technischen Daten.

4.

Der Leistungsumfang umfasst ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Anlagentypen für natürliche Personen als Betreiber an Wohngebäuden mit bestehendem Niederspannungs-Netzanschluss:

a)

Photovoltaik-Erzeugungsanlagen, sofern sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

(i)

Es handelt sich um Anlagen auf oder an Wohngebäuden, die von natürlichen Personen als Anlagenbetreiber im Sinne des EEG betrieben werden;

(ii)

Die Anlage wird am Niederspannungsnetz eines Verteilnetzbetreibers auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss betrieben und unterliegt dem vereinfachten Netzanschlussverfahren gemäß § 8 Abs. 1 S. 2, Abs. 5 und Abs. 6 EEG – insbesondere ohne Erfordernis einer ausdrücklichen Einspeisezusage des Netzbetreibers (derzeit Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 kWp);

(iii)

Die Anlage fällt in den Geltungsbereich der VDE-AR-N 4105 und erfordert kein Anlagenzertifikat nach der NELEV;

(iv)

Die Anlage überschreitet die Leistungsgrenzen für steckerfertige Erzeugungsanlagen (Balkonkraftwerke) im Sinne des § 3 Nr. 43 EEG.

b)

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen), sofern sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

(i)

Es handelt sich um stationäre Ladeeinrichtungen an Wohngebäuden, die von natürlichen Personen als Betreiber genutzt werden;

(ii)

Die Ladeeinrichtung wird am Niederspannungsnetz betrieben und unterliegt der Anmelde- oder Genehmigungspflicht gemäß § 19 Abs. 2 NAV.

c)

Wärmepumpen, sofern es sich um Wärmepumpen an Wohngebäuden handelt, die am Niederspannungsnetz betrieben werden und der Anmelde- oder Genehmigungspflicht gemäß § 19 Abs. 2 NAV unterliegen sowie als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG anzumelden sind.

5.

Nicht vom Leistungsumfang umfasst sind insbesondere: technische Planung, Installation oder Errichtung der Anlagen; Prüfung der Standsicherheit; Beschaffung behördlicher Genehmigungen; rechtliche Beratung; technischer Support oder Wartung nach Inbetriebnahme; Vertretung vor Gericht oder in behördlichen Verfahren. Der Dienstleister ist berechtigt, die Bearbeitung von Anlagen, die nicht unter sämtliche Voraussetzungen nach Abs. 4 fallen, ohne Vergütungspflicht abzulehnen.

6.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst bei Kenntnis, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

7.

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien.

§ 2 Vertragsschluss und Bevollmächtigung

1.

Der Vertrag kommt durch die elektronische Annahme dieser AGB auf der Plattform des Dienstleisters zustande. Der Auftraggeber akzeptiert die AGB durch Setzen eines Häkchens im Rahmen des Online-Registrierungsprozesses. Eine zusätzliche eigenhändige oder qualifiziert elektronische Signatur ist nicht erforderlich.

2.

Mit der Annahme dieser AGB bevollmächtigt der Auftraggeber den Dienstleister sowie dessen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, im Rahmen der ordnungsgemäßen Netzanmeldungen und damit verbundenen Netzanschluss-Prozessen folgende Tätigkeiten im Namen des Auftraggebers durchzuführen:

a)

Abstimmungen mit Netzbetreibern;

b)

Formulare ausfüllen, Anträge stellen, Dokumente einreichen und in Empfang nehmen;

c)

Erklärungen gegenüber Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur abgeben;

d)

Nutzung von Zugangsdaten zu Online-Portalen von Netzbetreibern;

e)

Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (insbesondere Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen) gemäß § 14a EnWG beim zuständigen Netzbetreiber;

f)

Registrierung und Pflege von Erzeugungsanlagen und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur gemäß §§ 5 ff. MaStRV, einschließlich der Nutzung der hierfür erforderlichen Zugangsdaten und Portale.

3.

Die Vollmacht bezieht sich ausschließlich auf Tätigkeiten mit Bezug auf Netzanmeldungen, die damit verbundenen Netzanschluss-Prozesse, die Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen sowie die Registrierung im Marktstammdatenregister. Die Vollmacht erlischt automatisch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses und kann jederzeit formlos durch den Auftraggeber widerrufen werden.

4.

Sofern für die Durchführung der Netzanmeldung eine persönliche Vollmacht der verantwortlichen Elektrofachkraft (Elektromeister) erforderlich ist, wird diese separat durch den Meister im Rahmen eines eigenen elektronischen Bestätigungsprozesses erteilt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der von ihm benannte Elektromeister die Vollmacht ordnungsgemäß erteilt.

5.

Der Dienstleister bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail. Die Bestätigung enthält sämtliche Vertragsunterlagen (AGB, AVV) als PDF-Dokumente. Der Dienstleister generiert auf Basis der elektronischen Annahme automatisch ein Vollmachtsdokument im PDF-Format, das bei Bedarf gegenüber Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur als Nachweis der Bevollmächtigung vorgelegt werden kann.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich alle für die Netzanmeldung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

2.

Änderungen der übermittelten Daten sind dem Dienstleister unverzüglich in Textform mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der übermittelten Angaben.

3.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Rückfragen des Netzbetreibers oder der Bundesnetzagentur unverzüglich die erforderlichen zusätzlichen Informationen bereitzustellen.

4.

Sofern der Auftraggeber einen eigenen Elektromeister beschäftigt, ist er verpflichtet, die Zugangsdaten zum jeweiligen Netzportal rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

5.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich in Textform über den Wechsel der verantwortlichen Elektrofachkraft (Elektromeister) zu informieren und sicherzustellen, dass der neue Meister eine Vollmacht erteilt. Bis zum Eingang der neuen Meistervollmacht ist der Dienstleister berechtigt, die Bearbeitung neuer Aufträge einzustellen. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus einer verspäteten oder unterlassenen Mitteilung des Meisterwechsels entstehen.

6.

Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten kann der Dienstleister die Bearbeitung bis zur vollständigen Nachlieferung einstellen. Bei wiederholten Pflichtverletzungen ist der Dienstleister zur fristlosen Kündigung berechtigt.

7.

Der Auftraggeber haftet für alle Mehrkosten, die durch seine unvollständigen, fehlerhaften oder verspäteten Angaben entstehen.

§ 4 Pflichten des Dienstleisters

1.

Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Dienstleistung (Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

2.

Der Dienstleister verpflichtet sich, alle Aufgaben gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen durchzuführen und alle eingereichten Unterlagen vor Einreichung auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen.

3.

Der Dienstleister behandelt alle Kundendaten streng vertraulich und hält alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, ein. Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten sind im Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1) geregelt, der Bestandteil dieser AGB ist.

4.

Der Dienstleister ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.

5.

Der Dienstleister verpflichtet sich zu größtmöglicher Vertraulichkeit und Umsicht bei der Verwendung der überlassenen Daten und Zugangsinformationen.

§ 5 Vergütung, Abrechnungsmodelle und Zahlungsbedingungen

1.

Art und Umfang der Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.

Die Zahlungsmodalitäten (Vorauskasse, Rechnungskauf oder sonstige Vereinbarung) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

3.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Dienstleister berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen.

4.

Bestellte Leistungen sind innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Bestellung beim Dienstleister zu beauftragen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Leistungserbringung, sofern im jeweiligen Angebot nicht anders geregelt.

§ 6 Haftung

1.

Der Dienstleister haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

2.

In sonstigen Fällen haftet der Dienstleister – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht / Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Dienstleisters vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

3.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistigem Verschweigen von Mängeln bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

4.

Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für:

a)

Verzögerungen, Ablehnungen oder Beeinträchtigungen durch Netzbetreiber, Bundesnetzagentur oder andere Behörden;

b)

Verzögerungen bei Netzverträglichkeitsprüfungen;

c)

Netzanschluss-Ablehnungen wegen Netzüberlastung oder technischer Gründe;

d)

Fehler in vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen;

e)

Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen nach Vertragsschluss;

f)

Schäden durch nachträgliche Änderungen der Anlagenkonfiguration;

g)

Höhere Gewalt und unvorhersehbare Umstände.

5.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, entgangene Einspeisevergütung, Sanktionszahlungen, Verlust von Förderungen oder Reputationsschäden ist – vorbehaltlich der Abs. 1 und 3 – ausgeschlossen.

6.

Haftungshöchstbetrag: Die Gesamthaftung des Dienstleisters für sämtliche Schadensersatzansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme der Fälle des Abs. 1 (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) und des Abs. 3 (Lebens-, Körper- und Gesundheitsschäden) – der Höhe nach begrenzt auf den Gesamtbetrag der in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis vom Auftraggeber an den Dienstleister gezahlten Nettovergütung, mindestens jedoch auf EUR 25.000,00 (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro). Bei mehreren Schadensfällen innerhalb eines Vertragsjahres ist die Gesamthaftung auf diesen Betrag kumuliert beschränkt.

§ 7 Gewährleistung und Verjährung

1.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Beauftragung.

2.

Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 30 Tagen nach Entdeckung, in Textform zu rügen mit genauer Beschreibung und Zeitpunkt der Entdeckung.

3.

Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel durch: Handeln oder Unterlassen des Auftraggebers oder Dritter; äußere Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters; nachträgliche Änderung gesetzlicher Anforderungen; Funktionsstörungen der Anlage selbst.

4.

Bei Mängeln erfolgt nach Wahl des Dienstleisters Nacherfüllung oder anteilige Rückerstattung der Vergütung.

5.

Ansprüche gegen den Dienstleister verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Anspruch und Schuldner, spätestens jedoch 2 Jahre nach Vertragsende. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Vertragsstruktur, Laufzeit und Kündigung

1.

Diese AGB gelten für den jeweiligen Einzelauftrag. Der Auftraggeber akzeptiert die AGB bei jeder Beauftragung erneut durch elektronische Bestätigung im Checkout-Prozess. Ein "Einzelauftrag" ist jede einzelne Beauftragung — unabhängig davon, ob es sich um eine einzelne Leistung oder ein Leistungspaket handelt.

2.

Ein Einzelauftrag ist mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung abgeschlossen.

3.

Die gemäß § 2 erteilte Vollmacht besteht unabhängig von einzelnen Aufträgen fort und gilt bis zum Widerruf durch den Auftraggeber. Der Widerruf ist jederzeit formlos in Textform (§ 126b BGB) möglich.

4.

Der Auftraggeber kann jederzeit die Löschung seiner Daten und die Rückgabe oder Löschung gespeicherter VNB-Zugangsdaten verlangen. Der Dienstleister kommt dem unverzüglich nach, soweit keine laufenden Aufträge betroffen sind.

5.

Bei laufenden Aufträgen zum Zeitpunkt eines Vollmachtwiderrufs werden diese noch abgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich die sofortige Einstellung verlangt.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

1.

Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einhalten.

2.

Soweit der Dienstleister im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, gelten die Bestimmungen des als Anlage 1 beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV), der mit Annahme dieser AGB ebenfalls als geschlossen gilt.

3.

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Dienstleisters in der jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter der Webseite des Dienstleisters.

§ 10 Vertraulichkeit

1.

Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich behandeln. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mindestens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns behandeln.

2.

Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

3.

Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Pflichten bekannt werden, die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat, oder die der Empfänger von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

4.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses und zwei Jahre darüber hinaus fort.

5.

Abweichend von den vorstehenden Vertraulichkeitsregelungen ist der Dienstleister berechtigt, den Firmennamen und das Firmenlogo des Auftraggebers zu Referenz- und Darstellungszwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Präsentationen, in Angebots- und Vertriebsunterlagen sowie in sonstigen Marketingmaterialien. Die Nutzung beschränkt sich auf die bloße Darstellung der Geschäftsbeziehung; eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Der Auftraggeber kann die Gestattung nach diesem Absatz jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen; der Dienstleister wird die Nutzung in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Widerrufs einstellen.

§ 11 Schlussbestimmungen

1.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individualvereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB stets vor.

2.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommen.

3.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

4.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.

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