Stand 27. Oktober 2026

PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden: Ablauf, Unterlagen, Fristen

Was Installationsbetriebe bei der Anmeldung einer PV-Anlage beim Netzbetreiber erwartet, und wie Voltir den Teil übernimmt, der am Schreibtisch liegt.

Hendrik Achterberg

Hendrik Achterberg

Geschäftsführer, Voltir GmbH

Die Netzanmeldung einer PV-Anlage ist das Verfahren, mit dem ein im Installateurverzeichnis eingetragener Betrieb eine Erzeugungsanlage beim zuständigen Verteilnetzbetreiber anmeldet. Es hat vier Schritte: Voranmeldung, Anschlusszusage, Eintrag im Marktstammdatenregister, Fertigmeldung. Voltir übernimmt alle vier Schritte für Installationsbetriebe, einschließlich der Rückfragen des Netzbetreibers, für 319 € netto je Anlage.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Anmeldung reicht ein im Installateurverzeichnis eingetragener Betrieb beim zuständigen Netzbetreiber ein.
  • Vier Schritte in fester Reihenfolge: Voranmeldung, Anschlusszusage, Marktstammdatenregister, Fertigmeldung.
  • Bis 30 kWp gilt das vereinfachte Verfahren: Ohne Antwort des Netzbetreibers binnen eines Monats gilt der Anschluss als zugesagt.
  • Ohne Eintrag im Marktstammdatenregister zahlt der Netzbetreiber keine Einspeisevergütung.
  • Neue Anlagen in der Einspeisevergütung speisen höchstens 60 Prozent ihrer Leistung ein, bis intelligentes Messsystem und Steuerung eingebaut und getestet sind.
In diesem Artikel

Wie läuft die Anmeldung einer PV-Anlage beim Netzbetreiber ab?

Die Anmeldung läuft in vier Schritten, in fester Reihenfolge. Jeder Schritt hat eigene Unterlagen und eine eigene Stelle, die ihn prüft: der Netzbetreiber für Voranmeldung, Anschlusszusage und Fertigmeldung, die Bundesnetzagentur für das Marktstammdatenregister.

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    Voranmeldung: Der Betrieb reicht das Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetreiber ein, im Portal, per Formular oder per E-Mail, je nach Netzbetreiber. Was der Antrag enthalten muss, legt jeder Netzbetreiber selbst fest; typisch sind Angaben zu Leistung, Modulen, Wechselrichter, Speicher und Hausanschluss.

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    Anschlusszusage: Der Netzbetreiber prüft, ob sein Netz die Anlage an dieser Stelle verträgt, und stellt Rückfragen, wenn Angaben fehlen oder nicht zusammenpassen. Die Zusage kann Auflagen enthalten, etwa zum Messkonzept oder zur Wirkleistungsbegrenzung. Erst danach darf die Anlage in Betrieb gehen.

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    Marktstammdatenregister: Die Anlage und ein Speicher werden als eigene Einheiten im Register der Bundesnetzagentur eingetragen. Das ist Pflicht des Anlagenbetreibers und geschieht mit seiner Vollmacht. Ohne den Eintrag zahlt der Netzbetreiber keine Einspeisevergütung.

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    Fertigmeldung: Nach der Inbetriebnahme wird die fertige Anlage mit Inbetriebsetzungsprotokoll, Zählerdaten und den geforderten Nachweisen gemeldet. Fertigmeldung und Inbetriebnahmemeldung sind dasselbe. Danach setzt der Messstellenbetreiber den Zweirichtungszähler, dann beginnt die Einspeisung.

Welche Unterlagen verlangt der Netzbetreiber?

Welche Unterlagen und Angaben ein Netzbetreiber verlangt, legt er selbst fest, und es unterscheidet sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Viele nutzen die Vordrucke der VDE-AR-N 4105, andere eigene Portale mit eigenen Pflichtfeldern. Häufig verlangt werden:

  • Formulare nach VDE-AR-N 4105: Antrag (E.1), Erzeugungsanlage (E.2), bei Speicher zusätzlich E.3
  • Datenblätter von Modulen, Wechselrichter und Speicher, dazu das Einheitenzertifikat des Wechselrichters
  • Lageplan mit dem Standort der Anlage und Übersichtsschaltplan
  • Angaben zu Leistung, Netzverknüpfungspunkt, Hauptsicherung und Zählernummer
  • Je nach Netzbetreiber die Vollmacht des Anschlussnehmers

Wie lange dauert die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Für Anlagen bis 30 kWp gilt das vereinfachte Verfahren nach § 8 EEG: Antwortet der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf das Netzanschlussbegehren, gilt der Anschluss als zugesagt. In der Praxis dauert die Prüfung je nach Netzgebiet Tage bis Wochen.

Rückfragen verlängern das Verfahren. Deshalb entscheidet die erste Einreichung über die Dauer: Was vollständig und widerspruchsfrei ankommt, wird einmal geprüft.

Batteriespeicher anmelden: Speicher, Smart Meter und 60-Prozent-Regel

Ein Batteriespeicher wird zusammen mit der PV-Anlage beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister als eigene Einheit registriert. Wird der Speicher später nachgerüstet, ist er beim Netzbetreiber nachzumelden. Viele Netzbetreiber fragen, ob der Speicher aus dem Netz laden und ins Netz einspeisen darf.

Seit dem Solarspitzengesetz von Februar 2025 gilt für neue Anlagen in der Einspeisevergütung nach § 9 Abs. 2 EEG: Bis ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung eingebaut sind und der Netzbetreiber die Ansteuerung erfolgreich getestet hat, darf die Anlage höchstens 60 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen. Das gilt unabhängig von der Anlagengröße; ausgenommen sind nur Steckersolargeräte. Für Anlagen über 7 kW ist der Einbau von Messsystem und Steuerungseinrichtung Pflicht (§ 29 MsbG), darunter ist er freiwillig. Anlagen in der Direktvermarktung fallen nicht unter die 60-Prozent-Regel.

So übernimmt Voltir die Anmeldung

Voltir übernimmt die vier Schritte für Installationsbetriebe, bundesweit bei allen Netzbetreibern, für Anlagen bis 30 kWp. Die Installation und die Inbetriebnahme vor Ort bleiben beim Betrieb.

Was Voltir macht

  • Zuständigen Netzbetreiber und Einreichungsweg ermitteln
  • Formulare, Übersichtsschaltplan und Lageplan erstellen, Voranmeldung einreichen
  • Rückfragen und Nachforderungen des Netzbetreibers beantworten, bis die Anschlusszusage vorliegt
  • Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister eintragen
  • Inbetriebsetzungsprotokoll aus Ihren Daten erstellen, Fertigmeldung einreichen und bis zur Bestätigung begleiten

Was Sie liefern

  • Eckdaten der Anlage, am einfachsten als Angebot oder Datenblatt
  • Die unterschriebene Vollmacht des Anschlussnehmers, wo der Netzbetreiber sie verlangt
  • Nach der Installation: Inbetriebnahmedatum, Fotos der fertigen Anlage

319 € netto je Anmeldung, keine Mindestmenge, Rückfragen inklusive

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Was ist im Preis enthalten?

Enthalten

  • Voranmeldung, Anschlusszusage, Marktstammdatenregister und Fertigmeldung
  • Alle Rückfragen und Nachforderungen des Netzbetreibers
  • Batteriespeicher, wenn er mit der Anlage angemeldet wird
  • Statusübersicht im Portal

Nicht enthalten

  • Installation und elektrische Inbetriebnahme vor Ort

Häufige Fragen

Ein Elektrofachbetrieb, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Hat Ihr Betrieb diese Eintragung, meldet Voltir unter Ihrem Namen an.

319 € netto je Anlage bis 30 kWp. Enthalten sind Voranmeldung, Rückfragen, Marktstammdatenregister und Fertigmeldung. Ein Speicher, der mit der Anlage angemeldet wird, kostet nichts extra. Keine Mindestmenge, keine Grundgebühr.

Die Eckdaten der Anlage als Angebot oder Datenblatt, Fotos von Zählerschrank und Zähler und, wo der Netzbetreiber sie verlangt, die unterschriebene Vollmacht des Kunden. Nach der Installation das Inbetriebnahmedatum, die Zählernummer und Fotos der Anlage. Formulare, Schaltplan, Protokoll und Portal erledigt Voltir.

Voltir beantwortet sie, ohne Aufpreis. Braucht der Netzbetreiber etwas, das nur der Betrieb liefern kann, etwa ein Foto von der Baustelle, meldet sich Voltir mit der genauen Anforderung.

Ja. Die Registrierung ist Pflicht des Anlagenbetreibers; Voltir erledigt sie mit der Vollmacht des Kunden und legt die Registrierungsnummern am Vorgang ab.

Bundesweit, bei allen Netzbetreibern. Die Einreichungswege unterscheiden sich: Portal, Formular oder E-Mail. Voltir kennt den Weg je Netzbetreiber und die Besonderheiten, die dort gelten.

In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang aller Daten, bei der Voranmeldung und bei der Fertigmeldung. Wie lange der Netzbetreiber danach prüft, hängt vom Netzgebiet ab.

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