Die Netzanmeldung einer Wärmepumpe ist die Meldung einer neuen Verbrauchseinrichtung an den Verteilnetzbetreiber. Seit dem 1. Januar 2024 ist jede neue Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW elektrischer Leistung eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG und wird so angemeldet. Voltir übernimmt die Anmeldung, die Wahl des Netzentgelt-Moduls, die Rückfragen und die Fertigmeldung für 219 € netto je Anlage.
Das Wichtigste im Überblick
- Jede Wärmepumpe wird dem Netzbetreiber gemeldet.
- Ab 4,2 kW elektrischer Leistung, Heizstab eingerechnet, ist sie seit 2024 eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG.
- Der Netzbetreiber darf bei Engpass auf 4,2 kW dimmen, nicht abschalten; dafür sinkt das Netzentgelt.
- Angemeldet wird die elektrische Anschlussleistung, nicht die Heizleistung.
- Ob vor oder nach der Installation angemeldet wird, legt der Netzbetreiber fest.
In diesem Artikel
Was bedeutet § 14a EnWG für die Anmeldung einer Wärmepumpe?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt § 14a EnWG für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz, darunter Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW elektrischer Netzanschlussleistung. Der Netzbetreiber darf die Leistung bei einem Engpass vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen; abschalten darf er nicht. Im Gegenzug zahlt der Betreiber ein reduziertes Netzentgelt.
Die 4,2-kW-Schwelle wird einschließlich Heizstab berechnet. Eine Wärmepumpe mit 3 kW und einem Heizstab mit 6 kW liegt darüber. Für die Anmeldung heißt das: Die Wärmepumpe wird als steuerbar gemeldet und eines von drei Netzentgelt-Modulen gewählt. Welche Angaben zur Steuerung dazugehören, unterscheidet sich je nach Netzbetreiber.
| Modul | Was es bedeutet | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Modul 1 | pauschale Reduzierung des Netzentgelts | kein eigener Zählpunkt nötig, der Normalfall |
| Modul 2 | prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises | eigener Zählpunkt für die Wärmepumpe |
| Modul 3 | zeitvariable Netzentgelte | intelligentes Messsystem; bei einigen Netzbetreibern noch schwer zu melden, weil deren Prozesse veraltet sind |
Welche Leistung wird bei einer Wärmepumpe angemeldet?
Die elektrische Anschlussleistung, nicht die Heizleistung. Welche Leistungswerte abgefragt werden, legt der Netzbetreiber fest; häufig sind es die Leistungsaufnahme der Wärmepumpe ohne Heizstab, die Leistung des Heizstabs, der maximale Anlaufstrom und die maximale Netzbezugsleistung. Der Netzbetreiber rechnet mit dem, was im Formular steht.
Aus diesen Werten lässt sich die Bezugsleistung berechnen. Das ist die Leistung, die das Haus an dem Zähler, an dem die Wärmepumpe hängt, höchstens gleichzeitig aus dem Netz bezieht. Mit ihr prüft der Netzbetreiber, ob der Hausanschluss ausreicht. In die Rechnung gehen ein:
- Die Wohneinheiten an diesem Zähler, jede mit einem Grundwert für den Haushaltsstrom
- Die Wärmepumpe einschließlich Heizstab
- Weitere große Verbraucher am selben Zähler, etwa Wallbox, Durchlauferhitzer oder Klimagerät
Die Werte werden nicht einfach addiert, weil nie alle Geräte gleichzeitig mit voller Leistung laufen. Jeder Wert wird mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor gewichtet, den der jeweilige Netzbetreiber vorgibt. Verbraucher an einem anderen Zähler zählen nicht mit. Liegt das Ergebnis über der Leistung des Hausanschlusses, kann der Netzbetreiber eine Verstärkung verlangen.
Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmelden: einstufig oder zweistufig?
Das legt der Netzbetreiber fest. Einstufige Netzbetreiber nehmen eine Meldung nach der Inbetriebnahme. Zweistufige verlangen eine Anmeldung vorab und eine Fertigmeldung danach; bei manchen gibt es dazwischen eine Freigabe per Brief oder im Portal, auf die gewartet werden muss.
Welcher Weg gilt, steht in den Unterlagen des Netzbetreibers oder in seinem Portal. Wer es vorher weiß, vermeidet, dass eine fertig installierte Wärmepumpe wochenlang nicht laufen darf.
Messkonzept, Zähler und Steuerbox
Mit Modul 1 läuft die Wärmepumpe über den vorhandenen Haushaltszähler, ein eigener Zählpunkt ist nicht nötig. Für die Steuerung nach § 14a braucht der Netzbetreiber einen Weg zum Gerät: ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox, einen Rundsteuerempfänger oder eine direkte Steuerung. Das Formular fragt die Steuerungsart, und die Angabe muss zu dem passen, was eingebaut wird.
Den Zählertausch und den Einbau der Steuerbox übernimmt der Messstellenbetreiber nach der Anmeldung. Gemeldet werden nur die Geräte, die neu an diesen Zähler kommen; eine vorhandene Wallbox oder ein Speicher gehören in die Anschlussleistung, nicht in die Geräteauswahl.
So übernimmt Voltir die Anmeldung
Voltir übernimmt die Anmeldung der Wärmepumpe beim Netzbetreiber für Heizungs- und Elektrobetriebe, bundesweit. Installation, Elektroanschluss und Inbetriebnahme bleiben beim Betrieb.
Was Voltir macht
- Zuständigen Netzbetreiber, Einreichungsweg und ein- oder zweistufiges Verfahren ermitteln
- Elektrische Leistung von Wärmepumpe und Heizstab, Steuerbarkeit und Netzentgelt-Modul eintragen, Anmeldung einreichen
- Rückfragen des Netzbetreibers beantworten und die Freigabe melden, mit allen Auflagen
- Fertigmeldung einreichen, wo der Netzbetreiber sie verlangt, einschließlich Protokoll aus Ihren Daten
Was Sie liefern
- Eckdaten zur Wärmepumpe und Ansteuerung
- Weitere große Verbraucher am Anschluss
- Die Vollmacht des Anschlussnehmers, wo der Netzbetreiber sie verlangt; nach der Installation Inbetriebnahmedatum und Zählernummer
219 € netto je Anmeldung, keine Mindestmenge, Rückfragen inklusive
Erstgespräch buchenWas ist im Preis enthalten?
Enthalten
- Anmeldung mit Einordnung nach § 14a EnWG und Netzentgelt-Modul
- Alle Rückfragen und Nachforderungen des Netzbetreibers
- Fertigmeldung, wo der Netzbetreiber sie verlangt
- Statusübersicht im Portal
Nicht enthalten
- Installation, Elektroanschluss und Inbetriebnahme vor Ort
- Zählertausch und Steuerbox, die setzt der Messstellenbetreiber
Häufige Fragen
Ja. Eine Wärmepumpe ist eine Verbrauchseinrichtung mit hoher Leistung und wird dem Netzbetreiber gemeldet. Ab 4,2 kW elektrischer Leistung, Heizstab eingerechnet, ist sie seit 2024 zusätzlich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG.
219 € netto je Anlage. Enthalten sind die Anmeldung mit der Einordnung nach § 14a, alle Rückfragen des Netzbetreibers und die Fertigmeldung, wo sie verlangt wird. Keine Mindestmenge, keine Grundgebühr.
Nein. Nach § 14a EnWG darf er die Leistung bei einem Engpass vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen. Eine Abschaltung ist nicht vorgesehen. Dafür zahlt der Betreiber ein reduziertes Netzentgelt.
Meist Modul 1: pauschale Reduzierung, kein eigener Zählpunkt, bei jedem Netzbetreiber möglich. Modul 2 lohnt sich nur mit eigenem Zähler für die Wärmepumpe. Modul 3 ist bei einigen Netzbetreibern noch schwer zu melden, weil deren Prozesse veraltet sind. Voltir stimmt die Wahl vor der Anmeldung mit Ihnen ab.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang aller Daten. Wie lange der Netzbetreiber danach prüft, hängt vom Netzgebiet ab. Ob vor der Freigabe installiert werden darf, sagt Voltir mit der Anmeldung.