Stand 27. Oktober 2026

Wallbox beim Netzbetreiber anmelden: 11 kW, 22 kW, § 14a

Was Elektrobetriebe bei der Anmeldung einer Wallbox wissen müssen, und wie Voltir den Schreibtischteil übernimmt.

Hendrik Achterberg

Hendrik Achterberg

Geschäftsführer, Voltir GmbH

Eine Wallbox wird vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet. Bis 11 kW genügt die Anmeldung, ab 12 kW braucht sie eine Genehmigung, und seit 2024 ist jede neue Wallbox über 4,2 kW eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Voltir übernimmt Anmeldung oder Genehmigungsantrag, die § 14a-Angaben, die Rückfragen und die Fertigmeldung für 219 € netto je Wallbox.

Das Wichtigste im Überblick

  • Jede Wallbox wird vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet, auch mit 11 kW.
  • Bis 11 kW genügt die Anmeldung, ab 12 kW braucht sie eine Genehmigung vor der Installation.
  • Es zählt die technische Maximalleistung laut Datenblatt, nicht die eingestellte Leistung.
  • Über 4,2 kW ist die Wallbox eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG.
  • Bei mehreren Ladepunkten an einem Anschluss zählt die Summe.
In diesem Artikel

Ist eine 11 kW Wallbox anmeldepflichtig?

Ja. Für jede Wallbox gilt eine Meldepflicht beim Netzbetreiber, auch mit 11 kW: Sie wird vor der Inbetriebnahme gemeldet. Der Unterschied liegt bei der Leistung: Bis 11 kW genügt die Anmeldung, der Netzbetreiber nimmt sie zur Kenntnis. Ab 12 kW ist die Wallbox genehmigungspflichtig; dann muss der Netzbetreiber zustimmen, bevor installiert wird. Bei mehreren Ladepunkten an einem Anschluss zählt die Summe.

Die Grenze ergibt sich aus § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung: Ladeeinrichtungen mit einer Summenleistung über 12 kVA brauchen die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers. Eine 22-kW-Wallbox ist deshalb immer genehmigungspflichtig, eine 11-kW-Wallbox nur anmeldepflichtig.

LeistungAnschlussVerfahren
3,7 kWeinphasig, 16 AAnmeldung
11 kWdreiphasig, 16 AAnmeldung, der Standardfall
22 kWdreiphasig, 32 AGenehmigung vor der Installation

Welche Leistung wird angemeldet: 22 kW gedrosselt auf 11 kW?

Für den Netzbetreiber zählt die technische Maximalleistung der Wallbox, nicht die eingestellte. Eine 22-kW-Wallbox, die per Software auf 11 kW begrenzt ist, wird als 22 kW gemeldet und ist damit genehmigungspflichtig, sofern der Netzbetreiber nichts anderes vorsieht. Wer 11 kW einträgt, riskiert eine Rückfrage oder eine Ablehnung nach der Installation.

Die Leistung entscheidet über das ganze Verfahren. Sie gehört deshalb vor der Anmeldung anhand des Datenblatts geklärt, nicht anhand der Einstellung in der App.

§ 14a EnWG: Die Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung

Seit dem 1. Januar 2024 ist jede neue Wallbox mit mehr als 4,2 kW im Niederspannungsnetz eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf die Ladeleistung bei einem Engpass vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen; abschalten darf er nicht. Dafür zahlt der Betreiber ein reduziertes Netzentgelt.

In der Anmeldung wird die Wallbox als steuerbar gemeldet, viele Netzbetreiber fragen zusätzlich die Steuerungsart und die Schnittstelle (Relais oder EEBUS), und der Installateur wählt das Netzentgelt-Modul. Modul 1, die pauschale Reduzierung ohne eigenen Zählpunkt, ist der Normalfall. Gemeldet werden nur die Geräte, die neu an diesen Zähler kommen; eine vorhandene Wärmepumpe gehört in die Anschlussleistung, nicht in die Geräteauswahl.

Was der Netzbetreiber verlangt, wenn Sie eine Wallbox anmelden

Was außer der Wallbox abgefragt wird, unterscheidet sich je nach Netzbetreiber. Häufig geht es um den Zähler, an dem sie hängt: die Zahl der Wohneinheiten, die weiteren Verbraucher (Wärmepumpe, Speicher, Durchlauferhitzer, Klimagerät) und daraus die Bezugsleistung mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor des Netzbetreibers. Verbraucher an einem anderen Zähler zählen nicht mit. Viele Netzbetreiber nutzen das Datenblatt für Ladeeinrichtungen nach VDE-AR-N 4100 oder ein eigenes Portalformular.

  • Datenblatt der Wallbox: Hersteller, Typ, Maximalleistung, Phasen, Ladepunkte, Schnittstelle
  • Steuerungsart: Steuerbox, Energiemanagement oder direkte Steuerung, und das Netzentgelt-Modul
  • Zählernummer, Vorsicherung, Standort des Zählerschranks, Hausanschluss
  • Wohneinheiten und weitere Verbraucher am selben Zähler
  • Die Vollmacht des Anschlussnehmers, wenn der Netzbetreiber sie verlangt

So übernimmt Voltir die Anmeldung

Voltir übernimmt Anmeldung oder Genehmigungsantrag der Wallbox beim Netzbetreiber für Elektrobetriebe, bundesweit. Installation und Inbetriebnahme bleiben beim Betrieb.

Was Voltir macht

  • Technische Maximalleistung prüfen und den richtigen Weg wählen: Anmeldung bis 11 kW, Genehmigung ab 12 kW
  • Steuerbarkeit, Schnittstelle und Netzentgelt-Modul eintragen, beim Netzbetreiber einreichen
  • Rückfragen des Netzbetreibers beantworten und die Freigabe melden
  • Fertigmeldung einreichen, wo der Netzbetreiber sie verlangt, bei manchen in einem Vorgang mit der Anmeldung

Was Sie liefern

  • Eckdaten zur Wallbox und Ansteuerung
  • Wohneinheiten und weitere Verbraucher am selben Zähler
  • Die Vollmacht des Anschlussnehmers, wo der Netzbetreiber sie verlangt; nach der Installation Inbetriebnahmedatum und Zählernummer

219 € netto je Anmeldung, keine Mindestmenge, Rückfragen inklusive

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Was ist im Preis enthalten?

Enthalten

  • Anmeldung oder Genehmigungsantrag mit den § 14a-Angaben
  • Alle Rückfragen und Nachforderungen des Netzbetreibers
  • Fertigmeldung, wo der Netzbetreiber sie verlangt
  • Statusübersicht im Portal

Nicht enthalten

  • Installation, Elektroanschluss und Inbetriebnahme vor Ort
  • Zählertausch und Steuerbox, die setzt der Messstellenbetreiber

Häufige Fragen

Ja. Jede Wallbox wird vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet. Bis 11 kW genügt die Anmeldung, ab 12 kW braucht die Wallbox eine Genehmigung vor der Installation. Über 4,2 kW ist sie außerdem eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG.

219 € netto je Wallbox. Enthalten sind Anmeldung oder Genehmigungsantrag, die § 14a-Angaben, alle Rückfragen des Netzbetreibers und die Fertigmeldung, wo sie verlangt wird. Keine Mindestmenge, keine Grundgebühr.

Nein. Für den Netzbetreiber zählt die technische Maximalleistung laut Datenblatt, also 22 kW. Damit ist die Wallbox genehmigungspflichtig, sofern der Netzbetreiber nichts anderes vorsieht.

Nein. Nach § 14a EnWG darf er die Ladeleistung bei einem Engpass im Netz vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen. Eine Abschaltung ist nicht vorgesehen. Dafür zahlt der Betreiber ein reduziertes Netzentgelt.

Dann zählt die Summe aller Ladepunkte. Zwei 11-kW-Wallboxen ergeben 22 kW und sind genehmigungspflichtig. Alle Ladepunkte werden zusammen angemeldet, mit der Gesamtleistung, wie der Netzbetreiber sie erwartet.

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